Beim Vermittlungsvertrag verkauft ein Händler Ihr Fahrzeug in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Sie bleiben bis zum Verkauf Eigentümer, der Händler stellt das Auto aus, führt Probefahrten durch, verhandelt und wickelt den Kaufvertrag ab. Dafür erhält er eine vereinbarte Provision. Das Modell liegt zwischen Privatverkauf und Händlerankauf: meist mehr Erlös als beim Ankauf, aber ohne eigenen Aufwand und ohne fremde Interessenten in der Einfahrt.
Vermittlung oder Eigenhandel: Der entscheidende Unterschied
| Vermittlung (Agenturgeschäft) | Eigenhandel (Ankauf) | |
|---|---|---|
| Eigentum | bleibt beim Auftraggeber bis zum Verkauf | geht sofort an den Händler |
| Vertragspartner des Käufers | der Auftraggeber (Privatperson) | der Händler |
| Erlös | Verkaufspreis abzüglich Provision | fixer Ankaufspreis sofort |
| Gewährleistung für den Käufer | richtet sich nach dem Auftraggeber, bei Privatpersonen ausschließbar | Händlergewährleistung, mindestens ein Jahr |
| Umsatzsteuer | nur auf die Provision des Händlers | Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung auf den Verkauf |
Steuerlich ist entscheidend, dass der Händler erkennbar im fremden Namen und auf fremde Rechnung auftritt. Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (Rz 5100) beschreiben diese Abgrenzung; deshalb enthält ein korrekter Vermittlungsvertrag beide Varianten zum Ankreuzen, und die nicht gewählte wird gestrichen.
Was im Vermittlungsvertrag geregelt sein muss
- Parteien: Auftraggeber (Fahrzeugeigentümer) und Vermittler (Händler mit Adresse und UID).
- Fahrzeug: Marke, Modell, FIN, Erstzulassung, Kilometerstand, Zustand, übergebene Unterlagen und Schlüssel.
- Ziel-Verkaufspreis und Mindest-Verkaufspreis: Unter dem Mindestpreis darf der Händler nicht ohne Rücksprache verkaufen.
- Provision: Prozentsatz oder Fixbetrag, fällig bei erfolgreichem Verkauf, einbehalten vom Erlös. Üblich sind je nach Fahrzeugwert rund 5 bis 10 Prozent oder ein Fixbetrag.
- Laufzeit und Kündigung: etwa drei Monate mit Verlängerung, Rückgabe des Fahrzeugs bei Nichtverkauf, allfällige Standkosten oder Aufbereitungskosten.
- Versicherung und Haftung während der Standzeit: Wer trägt Schäden auf dem Händlergelände oder bei Probefahrten?
- Auszahlung: Frist nach Zahlungseingang des Käufers, Abrechnung mit Provisionsrechnung.
- Abmeldung: Das Fahrzeug bleibt bis zum Verkauf auf den Auftraggeber zugelassen oder wird abgemeldet; Ummeldung auf den Käufer organisiert der Händler.
Für Käufer: Worauf Sie bei „Verkauf im Kundenauftrag“ achten
Steht in einem Inserat „im Kundenauftrag“ oder „Vermittlung“, ist Ihr Vertragspartner nicht der Händler, sondern der private Eigentümer. Das kann einen Gewährleistungsausschluss bedeuten. Seriöse Händler weisen klar darauf hin und bieten auf Wunsch eine Garantieversicherung an. Fragen Sie, wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht, und lassen Sie sich den Zustand schriftlich bestätigen. Bei Autohaus Enns ist jedes Vermittlungsfahrzeug im Inserat gekennzeichnet und wird vor der Übergabe in unserer Werkstatt durchgesehen.
Ablauf der Vermittlung bei Autohaus Enns
- Bewertung: Wir prüfen das Fahrzeug, besprechen Zielpreis und Mindestpreis.
- Vertrag: Sie erhalten den Vermittlungsvertrag mit Provision, Laufzeit und allen Konditionen schriftlich.
- Vermarktung: Aufbereitung, professionelle Fotos, Inserate auf den großen Plattformen, Probefahrten mit unseren Probefahrtkennzeichen und schriftlicher Probefahrt-Vereinbarung.
- Verkauf: Kaufvertrag in Ihrem Namen, Abwicklung von Zahlung und Ummeldung.
- Auszahlung: Verkaufspreis abzüglich Provision innerhalb der vereinbarten Frist, mit Abrechnung.
Alternativ kaufen wir Ihr Fahrzeug direkt an: Auto verkaufen mit Angebot nach Begutachtung. Für den Privatverkauf finden Sie hier den Kaufvertrag-Generator.
Häufige Fragen
Was kostet ein Vermittlungsvertrag beim Autohändler?
Die Provision wird frei vereinbart, meist als Prozentsatz des Verkaufspreises oder als Fixbetrag, und ist erst bei erfolgreichem Verkauf fällig. Dazu können Aufbereitungs- oder Inseratskosten kommen, wenn sie im Vertrag stehen. Ohne Verkauf entsteht in der Regel keine Provision.
Wem gehört das Auto während der Vermittlung?
Dem Auftraggeber. Der Händler ist nur Vermittler und wird nicht Eigentümer. Erst mit dem Kaufvertrag zwischen Auftraggeber und Käufer geht das Eigentum über.
Hat der Käufer bei einem Vermittlungsfahrzeug Gewährleistung?
Vertragspartner des Käufers ist der private Eigentümer, daher kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Händler muss klar offenlegen, dass er nur vermittelt. Viele Händler bieten für Vermittlungsfahrzeuge eine Garantieversicherung an.
Worin unterscheidet sich der Vermittlungsvertrag vom Kommissionsvertrag?
Bei der Vermittlung handelt der Händler im Namen des Eigentümers, der Käufer schließt den Vertrag mit dem Eigentümer. Beim Kommissionsgeschäft verkauft der Händler im eigenen Namen auf fremde Rechnung und wird selbst Vertragspartner des Käufers, mit allen Händlerpflichten.
Kann ich den Vermittlungsvertrag vorzeitig beenden?
Das regelt der Vertrag. Üblich ist eine Laufzeit von einigen Monaten mit der Möglichkeit, das Fahrzeug nach Ablauf zurückzunehmen. Bereits angefallene Kosten, etwa für Aufbereitung, können dann verrechnet werden, wenn das vereinbart wurde.
Weiterführend
- Auto direkt verkaufen (Ankauf)
- Kaufvertrag Gebrauchtwagen erstellen
- Probefahrt-Vereinbarung erstellen
- Kontakt aufnehmen
Stand: 2026-10-15. Allgemeine Information für Österreich, keine Rechtsberatung.
Kontakt und Anfahrt
Autohaus Enns (CarTrade23 GmbH), Landstraße 3a, 4470 Enns, Oberösterreich. Telefon +43 660 2029338, E-Mail verkauf@autohaus-enns.at. Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–18:00, Sa 09:00–12:00. Der Standort liegt wenige Minuten von der A1-Abfahrt Enns entfernt, kostenlose Parkplätze sind vorhanden.