Probefahrt-Vereinbarung: Muster und Generator für Österreich (§ 45 KFG)

Eine Probefahrt ohne schriftliche Vereinbarung ist ein Blindflug: Wer zahlt bei einem Parkschaden, wer bekommt die Radarstrafe, wie lange darf gefahren werden? Die Probefahrt-Vereinbarung regelt das in einer Seite. Für Händlerfahrten mit blauem Probefahrtkennzeichen ist eine Bescheinigung nach § 45 Abs 6 KFG ohnehin mitzuführen. Mit unserem Generator erstellen Sie die Vereinbarung in einer Minute, auch als Privatverkäufer für die Probefahrt eines Interessenten.

Probefahrt in Österreich: Die rechtliche Grundlage

§ 45 Kraftfahrgesetz (KFG) regelt Probefahrten. Händler, Werkstätten und Hersteller erhalten von der Behörde eine Bewilligung und über die Zulassungsstelle Probefahrtkennzeichen (blaue Tafeln). Damit dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit, zur Vorführung und zur Überstellung bewegt werden. Wird das Fahrzeug einem Kaufinteressenten überlassen, ist dafür eine Bescheinigung nach § 45 Abs 6 KFG mitzuführen, die Wirtschaftskammer stellt dafür das „Zusatzblatt zum Probefahrtschein“ bereit. Der Händler führt zudem Aufzeichnungen über jede Probefahrt und bewahrt sie drei Jahre auf.

Privatverkäufer haben keine Probefahrtkennzeichen. Eine Probefahrt ist dort nur mit aufrechter Zulassung und Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zulässig. Die Vereinbarung regelt dann vor allem Haftung und Selbstbehalt.

Was in die Probefahrt-Vereinbarung gehört

  • Fahrer: Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum.
  • Führerschein: Nummer, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Klasse B. Vor der Fahrt im Original kontrollieren und die Daten übernehmen.
  • Fahrzeug: Marke, Modell, FIN, Kennzeichen (bei Händlern das Probefahrtkennzeichen), Kilometerstand bei Beginn, Tankstand.
  • Zeitraum: Datum, Beginn und Ende, bei Überlassung an Interessenten maximal 72 Stunden für Fahrzeuge bis 3,5 t.
  • Haftung: Der Fahrer haftet für von ihm verschuldete Schäden; üblich ist ein Selbstbehalt in Höhe der Kaskofranchise. Verwaltungsstrafen (Radar, Parken, Vignette) trägt der Fahrer.
  • Verwendung: keine Weitergabe an Dritte, keine Fahrten ins Ausland ohne Zustimmung, keine Rennen oder Fahrtrainings.
  • Unterschriften von Fahrer und Überlasser.

Haftung und Versicherung bei der Probefahrt

Bei Händlerfahrten mit Probefahrtkennzeichen besteht die Haftpflichtversicherung über das Kennzeichen des Händlers. Schäden am Probefahrzeug selbst deckt nur eine Kaskoversicherung, und der Händler kann den vereinbarten Selbstbehalt vom Fahrer verlangen, wenn dieser den Schaden verschuldet hat. Ohne schriftliche Vereinbarung ist dieser Rückgriff im Streitfall schwer durchsetzbar.

Beim Privatverkauf läuft die Probefahrt über die Haftpflicht des Verkäufers. Kaskoschäden bleiben ohne Vereinbarung beim Verkäufer hängen. Deshalb: Vereinbarung unterschreiben lassen, Führerschein prüfen, Kopie des Ausweises anfertigen und bei größeren Beträgen mitfahren.

Checkliste vor dem Losfahren

  1. Führerschein und Ausweis im Original prüfen, Daten in die Vereinbarung übernehmen.
  2. Kilometerstand, Tankstand und sichtbare Schäden festhalten, bei Bedarf Fotos.
  3. Dauer und Route grob festlegen, Rückgabezeit eintragen.
  4. Bei Händlerfahrten: Probefahrtschein und Bescheinigung nach § 45 Abs 6 KFG ins Fahrzeug legen.
  5. Nach der Fahrt: Rückgabe mit Kilometerstand bestätigen, Vereinbarung ablegen.

Bei Autohaus Enns ist die Probefahrt Teil jedes Verkaufsgesprächs. Vereinbaren Sie einen Termin über die Kontaktseite oder wählen Sie direkt ein Fahrzeug aus dem Bestand.

Häufige Fragen

Darf ein Privatverkäufer eine Probefahrt mit dem abgemeldeten Auto erlauben?

Nein. Ohne aufrechte Zulassung und Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Probefahrtkennzeichen erhalten nur Betriebe mit Bewilligung nach § 45 KFG.

Wer zahlt die Radarstrafe während der Probefahrt?

Der Fahrer. Die Vereinbarung sollte festhalten, dass Verwaltungsstrafen und Gebühren aus dem Zeitraum der Probefahrt vom Fahrer getragen werden und der Überlasser dessen Daten an die Behörde weitergeben darf.

Wie lange darf eine Probefahrt mit Händlerkennzeichen dauern?

Für die Überlassung an Kaufinteressenten gelten nach den Vorgaben für Probefahrtkennzeichen maximal 72 Stunden bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Beginn und Ende sind in der Bescheinigung einzutragen.

Was ist das Zusatzblatt zum Probefahrtschein?

Ein von der Wirtschaftskammer empfohlenes Formular, das als Bescheinigung nach § 45 Abs 6 KFG dient, wenn ein Fahrzeug mit Probefahrtkennzeichen einem Interessenten überlassen wird. Es enthält Fahrer, Fahrzeug, Zweck sowie Beginn und Ende der Fahrt.

Ist der Generator kostenlos und werden meine Daten gespeichert?

Der Generator ist kostenlos. Die Vereinbarung entsteht vollständig im Browser und wird direkt gedruckt oder als PDF gespeichert. Es werden keine Daten an unseren Server gesendet.

Weiterführend

Stand: 2026-10-15. Allgemeine Information für Österreich, keine Rechtsberatung.

Kontakt und Anfahrt

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